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Mietspiegelrechner der Stadt Pforzheim


Ihre Angaben zur Wohnung

Beachten Sie auch die Hinweise am Ende des Dokuments.
Die von Ihnen gemachten Eingaben werden nicht gespeichert. Sollte die Verbindung zur Webseite unterbrochen werden müssen sie alle Eingaben erneut vornehmen um in der Berechnung Ihrer ortsüblichen Vergleichsmiete fort zu fahren.
Geben Sie bitte die Größe Ihrer Wohnung in Quadratmetern (m²) an.
Es werden bis zu vier Nachkommastellen berücksichtigt. Weitere eingegebene Nachkommastellen werden abgeschnitten.
Wählen Sie in der obenstehenden Auswahlleiste die Baualtersklasse, in die das Baujahr Ihrer Wohnung fällt.
Wählen Sie jeden Auswahlbutton, bei dem die danebenstehende Aussage zu Modernisierungen und der Fußbodenheizung auf Ihre Wohnung zutrifft, aus. Berücksichtigen Sie nur die Modernisierungsmaßnahmen, die seit dem Jahr 2000 durch den Vermieter durchgeführt worden sind. Die Fußbodenheizung soll auch dann ausgewählt werden, wenn diese vor dem Jahr 2000 installiert wurde.
Wählen Sie jeden Auswahlbutton, bei dem die danebenstehende Aussage zur Ausstattung auf Ihre Wohnung zutrifft, aus. Wenn ein Ausstattungsmerkmal nicht vorhanden ist oder Ihnen nicht zur Verfügung steht, wählen Sie den dazugehörigen Button nicht aus.
Wählen Sie jeden Auswahlbutton, bei dem die danebenstehende Aussage zu den weiteren Einflüssen auf Ihre Wohnung zutrifft, aus.

Ortsübliche Vergleichsmiete

Bitte beachten Sie, dass nach jeder Änderung das Ergebnis manuell über den "Berechnen"-Button neu berechnet werden muss.
Ihre ortsübliche Vergleichsmiete beträgt
Download der Ergebnisse
Der zur Verfügung gestellte Download (im csv-Format) ist zur Weiterverarbeitung in einem Tabellenkalkulationsprogramm (z.B. Excel oder LibreOffice Calc) vorgesehen und kann dort auch gedruckt werden.

Hinweise

Die zur Verfügung gestellte Rechenhilfe der Kommunalen Statistikstelle der Stadt Pforzheim soll bei der Berechnung der ortsüblichen Vergleichsmiete unterstützen. Für weitere Informationen, etwa zum Anwendungsbereich, zur Funktion oder der Erstellung des Mietspiegels, beachten Sie Seite 3 der offiziellen Mietspiegelbroschüre der Stadt Pforzheim und die allgemeinen Hinweise auf dem Internetauftritt.
Nach der Wohnflächenverordnung (WoFlV) umfasst die Wohnfläche einer Wohnung die Grundfläche der Räume, die ausschließlich zu dieser Wohnung gehören. Wenn sie ausschließlich zu der Wohnung gehören, zählen dazu auch Wintergärten, Balkone, Dachgärten, Loggien und Terrassen. Diese Flächen sind in der Regel zu einem Viertel, höchstens jedoch zur Hälfte anzurechnen. Bei Dachschrägen sind Grundflächen von Räumen und Raumteilen mit einer Höhe von mindestens zwei Metern vollständig, bei einer Höhe von mindestens einem Meter und weniger als zwei Metern zur Hälfte anzurechnen.
Nicht zur Wohnfläche gehören Grundflächen von Kellerräumen, Abstellräumen außerhalb der Wohnung, Waschküchen, Bodenräumen, Trockenräumen, Heizungsräumen und Garagen.

Der Pforzheimer Mietspiegel gilt im engeren Sinne nur für Wohnungen ab 20 m² und bis 150 m². Um eine ortsübliche Vergleichsmiete für größere oder kleinere Wohnungen anzunähern, wählen Sie 150 m² bzw. 20 m² aus.
Für die Baualtersklasse maßgeblich ist das Baujahr des Gebäudes, in dem sich die Wohnung befindet. Zwischenzeitlich durchgeführte bauliche Veränderungen oder Modernisierungsmaßnahmen, die den Zustand des Wohnraums oder des Gebäudes verbessern, finden ihre Berücksichtigung in entsprechenden Merkmalen bei der Bewertung der Modernisierung; das Baujahr bleibt hiervon grundsätzlich unberührt.

Wenn ein Haus beziehungsweise eine Wohnung, vergleichbar einem Rohbau, vollständig saniert und modernisiert wurde oder durch Anbau, Umbau oder Aufstockung neuer Wohnraum entstanden ist, kann das Haus bzw. die Wohnung in die Baualtersklasse eingeordnet werden, in der die Baumaßnahme erfolgte. Die Entscheidung darüber bedarf der sachgemäßen Einzelfallprüfung und ist nicht Bestandteil des Mietspiegels.
Modernisierungen umfassen alle Maßnahmen, die zu einer erheblichen Gebrauchswerterhöhung im Vergleich zum ursprünglichen Zustand führen und seit dem 01.01.2000 vom Vermieter durchgeführt worden sind. Alle Maßnahmen, die vom Mieter selbst durchgeführt worden sind, sind für diesen Mietspiegel keine Modernisierungen. Instandhaltungsmaßnahmen und Schönheitsreparaturen sind für diesen Mietspiegel keine Modernisierungen.

Ab dem Jahr 2000 erbaute Wohnungen werden als voll modernisiert interpretiert. Die entsprechenden Werte für den Index zu Modernisierung und Energie werden automatisch gesetzt. Davon nicht betroffen ist das Vorhandensein einer Fußbodenheizung: wenn Ihre Wohnung überwiegend mit Fußbodenheizung beheizt wird, wählen Sie bitte den entsprechenden Punkt aus unabhängig vom Baujahr.
Bei der Ausstattung bewerten Sie nur den Zustand der Wohnung wie vom Vermieter gestellt ohne Ihre eigenen Renovierungen und Investitionen. Bewerten Sie die oben genannten Ausstattungsmerkmale auf einer Skala mit den Ausprägungen "gut", "durchschnittlich", "schlecht" und "nicht vorhanden". Nur wenn der Zustand des entsprechenden Ausstattungsmerkmals mit "gut" bewertet werden kann, setzen Sie den dazugehörigen Auswahlbutton auf "Ja". Ein Ausstattungsmerkmal, dass zwar am Haus vorhanden ist, Ihnen als Mieter aber nicht zur Verfügung steht, wird als "nicht vorhanden" eingestuft.

Bei dem Ausstattungsmerkmal "Aufzug im Gebäude vorhanden" wird keine Einstufung des Zustands vorgenommen.

Kontakt

Stadt Pforzheim
Amt für Digitalisierung und IT
Kommunale Statistikstelle
(07231) 39 - 2018
statistik@pforzheim.de


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